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   BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89   

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BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89 (https://dejure.org/1990,9775)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1990 - 9 C 43.89 (https://dejure.org/1990,9775)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1990 - 9 C 43.89 (https://dejure.org/1990,9775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).

    Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, geder politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O., S. 351).

    Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.

    Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger seinen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist, gewährleistet war (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).

    Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß "in Paris zerrissen" und "weggeworfen" (Bl. 2, 4, 12 der Akte des Bundesamtes) hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).

    Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. S. 344).

    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger seinen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist, gewährleistet war (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Ist eine Lebensgrundlage in diesem Sinne gegeben, kommt es auf die Umstände, die sie bewirkt haben, nicht an (Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10).

    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 (- BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1988 - A 13 S 315/86

    Asylrecht Äthiopien - Verfolgungssicherheit im Sudan

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Zu den Lebensbedingungen der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan habe der Verwaltungsgerichtshof sich auf die Feststellungen bezogen, die er in seinem Urteil vom 25. Januar 1988 - A 13 S 315/86 - getroffen habe.

    Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht unter Verwertung seiner bereits im Urteil vom 25. Januar 1988 - A 13 S 315/86 - getroffenen Feststellungen sowie unter Berücksichtigung auch der Einschätzung, zu der das Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren aufgrund seiner abweichenden Würdigung der den damaligen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zugrundeliegenden Gutachten gelangt war, folgendes festgestellt:.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Hierzu gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315) und des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. Mai 1989 (- BVerwG 9 C 44.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Kann der Flüchtling bei der anzulegenden generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 1102.25 § 1 AsylVfG Nr. 72; vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber.A 1988, 138) einen solchen Tätigkeitsbereich finden, liegt die Hilfestellung darin, daß der Drittstaat den Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Kann der Flüchtling bei der anzulegenden generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 1102.25 § 1 AsylVfG Nr. 72; vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber.A 1988, 138) einen solchen Tätigkeitsbereich finden, liegt die Hilfestellung darin, daß der Drittstaat den Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89

    Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß "in Paris zerrissen" und "weggeworfen" (Bl. 2, 4, 12 der Akte des Bundesamtes) hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
    Keine Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland bereits deshalb, weil er nicht schon beim Verlassen des Verfolgerlandes den Willen zur Weiterwanderung hatte (wie Senatsurteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling

  • BVerfG, 14.02.1989 - 2 BvR 1737/88
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